Fischereigesetze und somit die Vorrausetzungen zur Erlangung eines Fischereischeins sind Ländersache, also von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Sportfischerprüfung kann nur in dem Bundesland abgelegt werden, in dem man zu diesem Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hat. Die Prüfung wird später dann aber in allen Bundesländern anerkannt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. Ab dem 10 Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein erworben werden, der keiner Prüfung bedarf. Das Angeln ist für den Jugendlichen aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers zulässig. Ab dem vollendetem 16. Lebensjahr ist eine bestandenen Sportfischerprüfung für das Angeln zwingend notwendig.
Die Voraussetzungen zum Fischereischein in Stichpunkten:
- Vollendetes 10. Lebensjahr.
- Erstwohnsitz in Baden-Württemberg.
- Teilnahme an einem genehmigten, mindestens 32 stündigen Vorbereitungslehrgang.
- Erfolgreiches Ablegen der staatlichen Sportfischerprüfung.
Der Fischereischein wird auf der jeweiligen Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Dazu muss das Prüfungszeugnis vorgelegt werden.